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Schweigen ist Gold (wert)

Schon als Medizinstudent erfährst Du sehr intime Dinge über Menschen, die Dir bis vor kurzem noch völlig unbekannt waren. Dies wird Dir anvertraut, damit Du zu einer guten Ärztin bzw. einem guten Arzt ausgebildet werden kannst.
Daher unterliegst auch Du bereits jetzt der ärztlichen Schweigepflicht. In den meisten Krankenhäusern musst Du sogar vor Beginn Deiner Tätigkeit unterschreiben, dass Du diese Geheimnisse für Dich behältst bzw. nur mit den behandelnden Kollegen teilst. Darauf vertrauen auch Deine Patienten und daher ist es wichtig, dieses Vertrauen nicht zu enttäuschen.

Doch in der ganzen Begeisterung über diese interessanten Erfahrungen, die man doch so gerne teilen möchte, kann es passieren, dass man gewisse Grenzen überschreitet, ohne es zu merken.

Arztzimmer
Auch hier stehen viele Geheimnisse, also lass Akten nicht offen herum liegen!

Erfahrungsaustausch am falschen Ort..

Mir wurden im Studium immer diese Geschichten erzählt von Studenten, die sich im Linienbus laut und deutlich über Patienten unterhielten. Dabei bemerkten Sie dann nicht, dass Passanten, die zufällig diese Patienten kannten, dabei die halbe Krankengeschichte erfuhren und diese dann in der Nachbarschaft weiter erzählten oder gar die Studenten wegen Verstoß gegen die Schweigepflicht anzeigten. Es soll ja sogar schon Medizinstudenten geben, die sich in irgendwelchen Foren über Patienten unterhalten. Das darfst auch Du nur, wenn Du die Anonymität der Patienten wahrst.

Ob es das wirklich gab, weiß ich ebenso wenig wie bei der folgenden Geschichte, die man sich während meines Gynäkolgiepraktikums erzählte. Doch diese Beispiele zeigen, dass es wichtig ist, sich strikt daran zu halten, nur mit den zuständigen Kollegen über Patientengeheimnisse zu reden.

die Schweigepflicht..

Da soll es also einen Gynäkologen gegeben haben, der die Frau eines Kollegen untersuchte, weil diese über Schmerzen im Intimbereich klagte. Ursächlich fand dieser eine Entzündung, die durch ein „zurückgelassenes“ Kondom hervorgerufen worden war. Darüber war der Gynäkologe wohl so amüsiert, dass er prompt bei der nächsten Begegnung mit seinem Kollegen, diesem auf die Schulter klopfte und ihm mit einem breiten Grinsen den guten Rat gab: „Und passe das nächste mal auf, dass Du Dein Kondom nicht wieder in Deiner Frau vergisst!“ Das fand dieser gar nicht lustig, entgegnete ihm: „Wir benutzen gar keine Kondome!“ und veranlasste sogleich einen Vaterschaftstest bei seinen Kindern.
Das Ergebnis: Er war nicht der Vater, ließ sich scheiden und der Gynäkologe wurde, wegen Verletzung der Schweigepflicht, zur Zahlung des Unterhalts für Frau und Kinder verurteilt.

Wie gesagt, wahrscheinlich ist das nur eine von vielen „Mediziner-Mythen“, doch sie zeigt ganz anschaulich, dass man auch gegenüber Kollegen eine Schweigepflicht einhalten muss, wenn diese nicht an der Behandlung des Patienten beteiligt sind.

Selbstverständlich darf und soll man sich über interessante Fälle unterhalten, damit wir uns gegenseitig weiterbilden, doch die Identität des Patienten sollte dabei gewahrt bleiben.

Im Alltag wirst Du schnell auch in andere Situation kommen, in denen Du abwägen musst, wem Du was erzählen darfst. Angehörige beispielsweise haben nicht automatisch das Recht, von den Krankheiten ihres Familienmitglieds zu erfahren. Gleiches gilt für Freunde oder Nachbarn, die zu Besuch kommen und Dich nach dem Befinden fragen könnten. Hier solltest Du immer vorher mit dem Patienten sprechen, ob dieser Besuch beispielsweise im Zimmer bleiben darf, wenn Du von dem Verlauf der Krankheit oder neuen Erkenntnissen berichten willst. Es kann auch zu paradoxen Situationen kommen, in denen Angehörige von Dir verlangen, dem Patienten selbst von einer schlechten Diagnose bzw. Prognose nicht zu erzählen. Prinzipiell hat jeder Patient aber das Recht von seiner Erkrankung zu erfahren und daher solltest Du in diesem Fall noch einmal mit Deinem Ober- oder Chefarzt besprechen, ob dem Wunsch des Angehörigen entsprochen werden sollte oder nicht. Hier wäre beispielsweise zu klären, ob die Angehörigen vielleicht gesetzliche Betreuer sind oder ob ein Gespräch mit dem Hausarzt hilfreich ist, weil dieser den Patienten schon lange begleitet.

die Staatsgewalt

Und auch vor der Staatsgewalt musst Du stark bleiben. Nach einem Unfall kommen häufig Polizisten zu Dir und wollen die Diagnose des verunglückten Patienten erfahren, obwohl sie selber wissen, dass Du diese nicht Preis geben darfst. In diesem Fall reicht den Kollegen auch die Aussage, ob der Patient nur ambulant behandelt oder stationär aufgenommen wird.

Nicht zuletzt birgt auch die moderne Technik so ein paar Tücken. Wie kannst Du Dir sicher sein, dass ein Telefonanrufer auch tatsächlich der Angehörige oder Hausarzt ist, für den er sich ausgibt. Hier solltest Du nur dann Informationen mitteilen, wenn die Identität und Berechtigung des Ansprechpartners geklärt ist. Andernfalls empfiehlt sich beispielsweise eine schriftliche Anfrage des Kollegen mit Unterschrift zu den angeforderten Befunden oder der Hinweis, der Angehörige solle persönlich zu den Besuchszeiten im Krankenhaus erscheinen, damit Du ihn zusammen mit dem Patienten informieren kannst.

Also, sei standhaft und ein Beschützer der Geheimnisse Deiner Patienten!

Dein Dr. Felix Findig


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