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Die erste Lohnabrechnung

Endlich ist es da! Das erste Geld!

Klar, wir Mediziner arbeiten ja nur, weil wir Menschen helfen wollen... ;-) Aber mal ehrlich, man freut sich schon, wenn man dafür auch (gerecht) belohnt wird und das Gefühl hat, dass die Arbeit geschätzt wird. So funktionieren wir Menschen halt. Also ist jetzt Freude angesagt!

Aber verstehst Du das eigentlich, was da auf Deiner Gehaltsmitteilung steht?
Diese ganzen Abkürzungen über Abzüge, Brutto- und Netto-Lohn und den Überweisungsbetrag? Warum steht dann da erst so ein großer Betrag und hinten kommt nur die Hälfte raus? Wo geht denn das Geld alles hin? Sind meine Dienste auch richtig bezahlt?

Fragen über Fragen und ich muss gestehen, am Anfang habe ich auch garnichts davon kapiert. Doch ich kenne Kollegen, die bis heute ihre Lohnabrechnung nicht kontrollieren, weil sie darauf vertrauen, dass alles schon seine Richtigkeit haben wird.

.. die Lohnabrechnung

Ich hatte mal einen Kollegen, der frisch von der Uni kam und mich dann mal nach sechs Monaten darum bat, mir seine Lohnabrechnung anzuschauen, weil ein anderer Kollege, der mit ihm angefangen hatte, angeblich über 500 Euro mehr verdiente. Zunächst sah auch alles soweit richtig aus, doch ich fragte ihn, warum er denn bei der AOK versichert sei. „Nein, ich bin privat versichert!“ sagte er entsetzt und ich erklärte ihm, dass aber vom Beginn seiner Tätigkeit an mehr als 600 Euro direkt an die gesetzliche Krankenversicherung gingen. Wie war das passiert? Die Sachbearbeiterin hatte bei der Einstellung einfach angenommen, dass der Kollege noch keine Dienste machen würde und dementsprechend zu wenig verdienen würde, um sich privat zu versichern und meldete ihn, ohne zu fragen, direkt bei der AOK an.
Der Kollege bekam da auch nichts von mit. Schlimmer noch! Seit Berufsbeginn zahlte er natürlich auch regelmäßig an seine private Krankenversicherung ohne den Zuschuss vom Arbeitgeber, der ja eigentlich mit dem Lohn ausgezahlt wird. Selbstverständlich hat er versucht, wieder alles richtig zu stellen, doch ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob er das Geld je zurück bekommen hat. Denn je nach Arbeitsvertrag hat man nur einen Anspruch auf Nachzahlung bei Forderungen, die nicht länger als drei oder sechs Monate zurückliegen. Das heißt, der Arbeitgeber erwartet sogar, dass man die Lohnabrechnung kontrolliert und ihn rechtzeitig über mögliche Fehler informiert.

Wie heißt es doch so schön: „Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser!“

Damit Du aber auch in die Lage versetzt wirst, Deine Lohnabrechnung kontrollieren zu können, will ich Dir hier mal ein paar Grundlegende Begriffe und Abkürzungen erklären. Alles Weitere kannst Du entweder der „Gebrauchsanweisung“ Deines Gehaltszettels entnehmen oder Dir direkt von Deiner Personalabteilung erklären lassen.

Wäre ja alles sehr einfach, wenn das nun jeden Monat gleich wäre, doch das ist es bei uns Ärzten meistens nicht. Denn wir leisten ja Dienste und die werden extra vergütet. Teilweise bekommst Du vielleicht sogar Überstunden bezahlt. Beides taucht aber meistens erst ein oder zwei Monate später auf der Gehaltsmitteilung auf.

Dann ist Aufmerksamkeit gefragt. Denn diese Berechnung ist auch für die Sachbearbeiter in der Personalabteilung nicht ganz einfach. Meistens besteht ja so ein Dienst aus Arbeitszeit und Bereitschaftszeit, was unterschiedlich bezahlt wird. Und weil Du den Tag danach ja meistens zur Erholung nutzt, wird Dir diese Zeit dann wieder abgezogen. Hast Du gar Rufbereitschaft, dann wird außerdem die Zeit in der Du dann doch tätig warst wieder extra berechnet. Und warst Du vielleicht nur für eine Stunde im Krankenhaus, werden Dir trotzdem ganze drei Stunden gutgeschrieben, und und und...

Ich glaube, da müsste ich mal einen gesonderten Tipp schreiben...

Doch dann ist es passiert: Du hast einen Fehler entdeckt! Da hört die Freundschaft auf! Du greifst zum Hörer und rufst Deinen Sachbearbeiter in der Personalabteilung an und willst ihm mal richtig die Meinung sagen! Da hat er sich den Falschen ausgesucht! Mit Dir kann er so etwas nicht machen...

.. die Lohnabrechnung

Bleib besser cool! Wie gesagt, es ist auch für die Sachbearbeiter nicht leicht und dann gleich Absicht zu unterstellen ist auch unfair. Vielleicht hast Du auch etwas falsch gerechnet.
Ich kann nur empfehlen: Mache Dir Deinen Sachbearbeiter zum Freund! Beginn lieber mit einleitenden Worten wie: „Sie haben ja bestimmt viel zu tun und da kann man sich ja mal verrechnen.“ Zeige so ein bisschen Verständnis und gehe die Abrechnung mit ihm gemeinsam durch.
Zum einen lernst Du so auch wieder etwas dazu und zum anderen wird der Kollege dann beim nächsten Mal Deine Gehaltsmitteilung genauer überprüfen, weil er jetzt weiß, dass Du sie regelmäßig kontrollierst. Ich hatte am Anfang meiner Berufstätigkeit mal zwei, drei Fehler und seit ich das dann mit der Sachbearbeiterin durchgesprochen hatte, gab es nie wieder Probleme. Ich wurde sogar mal angerufen und gefragt, ob gewisse Neuerungen bei mir richtig umgesetzt wurden.

Bruttowirksam
Unter diesem Begriff werden alle Lohnformen zusammengefasst, die zu Deinem Bruttogehalt zählen und dann (leider) versteuert werden müssen.
Bruttounwirksam
Hier landen die Bezüge, die unversteuert zum Beispiel in Deine Zusatzversorgungskasse oder eine andere Direktversicherung für Deine Altersvorsorge fließen.
Gesetzliche Abzüge
Das sind alle Steuern und Abgaben, die der Gesetzgeber vorschreibt. Aber das landet nicht nur beim Staat, sondern auch bei der Krankenkasse und in Deiner Rentenversicherung (bei uns Ärzten im Versorgungswerk, sofern man sich von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, was ich nur empfehlen kann) und kommen Dir ja irgendwann wieder zugute.
Summe Nettobezüge
Dein Nettolohn, also das bruttowirksame Minus die gesetzlichen Abzüge.
Persönliche Abzüge
Wenn Du so etwas wie vermögenswirksame Leistungen vereinbart hast oder vielleicht zur Miete im Schwesternwohnheim wohnst, dann wird Dir das hier auch noch abgezogen, so dass schließlich der...
Auszahlungsbetrag
...übrig bleibt. Und jetzt wird auch klar, dass da teilweise nur noch die Hälfte des Bruttolohns zur Auszahlung kommt. Schade :-(

Jetzt kennst Du schon mal die wichtigsten Begriffe.


Diese und weitere Fachbegriffe und Abkürzungen findest Du in unserem wachsenden Glossar der Kliniksprache


Viel Spaß mit Deinem Lohn wünscht

Dein Dr. Felix Findig


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