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Die gute Dokumentation (Wer schreibt, der bleibt! DRG)

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„Darf ich vorstellen – Dein neuer Kollege!“

Wenn Du einen Patienten behandelst, dann ist es durchweg notwendig, dies zu dokumentieren. Das heißt jede Deiner Handlungen und Feststellungen sollte an entsprechender Stelle von Dir vermerkt werden. Dies dient zum einem dazu, Informationen für die Kollegen, die nach Dir kommen, zu hinterlassen, so dass zum Beispiel in der Nacht auch der diensthabende Kollege sieht, was bisher bei dem Patienten gelaufen ist. Zum anderen dient es einer Übergabe an die anderen Stationsärzte, wenn Du mal nicht da bist. Nicht zuletzt nutzt es aber auch Deiner eigenen Rückversicherung, nämlich in dem Sinne, dass für jeden ersichtlich wird, dass Du Dich um den Patienten täglich gekümmert hast und nicht der Eindruck entsteht, er lag nur auf Deiner Station herum. Genauso kannst Du hier Anordnungen Deiner Oberärzte oder des Chefarztes „dokumentieren“, die zum Beispiel telefonisch getroffen wurden, damit klar wird, dass Du nicht eigenmächtig etwas veranlasst hast, was Du nicht darfst. Und zu allem Überfluss sind Deine Dokumentationen notwendig, um die „Rechnung“ an die Krankenkasse zu schreiben bzw. um einer späteren Überprüfung dieser durch die Krankenkasse stand zu halten.

Wenn Du das berücksichtigst (was schon mal sehr lästig sein kann), dann bist Du immer auf der sicheren Seite, weshalb man in der Klinik auch häufig diesen Spruch hört: „Wer schreibt, der bleibt!“ Glücklich sind dann die, die einen Dokumentations- bzw. Kodierassistenten haben, denn später müssen Deine handschriftlichen Hinweise aus der Kurve noch in ein paar schöne Zahlen gepackt werden. Seit ein paar Jahren wird nämlich das sogenannte DRG-System in Deutschland eingesetzt, um zu berechnen, was die Krankenkassen den Krankenhäusern für die Behandlung ihrer Patienten zahlen müssen. Damals haben wir das System aus Australien übernommen, wo es mittlerweile schon wieder abgeschafft wurde, da es den Erwartungen nicht gerecht wurde. Aber was soll´s.
In Deutschland gibt es viel bessere Bürokraten als in Australien und deshalb wird es hier auch viel besser funktionieren, oder? Und letztlich ist es egal, was man davon hält, wir müssen nun einmal damit arbeiten, denn sonst erhält unser Krankenhaus kein Geld für seine Leistung.

Im Folgenden will ich Dir mal einen kurzen Crash-Kurs in Sachen DRG geben, damit Du zumindest die Grundlagen schon mal verstanden hast. Mit Sicherheit wird es in Deinem Krankenhaus bald sowieso eine Schulung für die neuen Mitarbeiter geben, denn ob Du es glaubst oder nicht, mit Deiner Kodierung schreibst Du quasi die Rechnung an die Krankenkassen!

1. Was heißt DRG, ICD und OPS?

DRG ist die Abkürzung für „Diagnosis Related Groups“ (Diagnosebezogene Fallgruppen) und ist ein Klassifikationssystem, bei dem Patienten anhand ihrer Diagnosen und der durchgeführten Behandlungen in Fallgruppen klassifiziert werden, welche nach dem für die Behandlung erforderlichen ökonomischen Aufwand unterteilt und bewertet sind. Kurz gesagt, je kränker ein Patient ist, umso mehr Geld erhält das Krankenhaus für seine Behandlung. Dabei ist die Dauer des Krankenhausaufenthaltes (fast) unwichtig. Nur wenn ein Patient besonders kurz bzw. besonders lange in Behandlung ist, gibt es einen Abzug bzw. einen Zuschlag. Was man also versucht, ist Patienten aufgrund ihrer Krankheiten in „Schubladen“ zu sortieren, die mit entsprechenden Werten versehen sind. Denn nur mit diesen Werten können die Bürokraten rechnen. Welche Zahlen man da nimmt, steht in einem dicken Buch (bzw. einer Datenbank), in dem jeder Krankheit ein fünfstelliger Code zugeordnet ist, der sogenannte ICD-Code (International Classification of Diseases, Internationale Klassifikation von Krankheiten).
Und weil bei einigen Patienten neben der allgemeinen Krankenhausbehandlung noch Operationen und andere Eingriffe bzw. Diagnostiken vorgenommen werden, werden diese zusätzlich als sogenannte Prozedur mit einer Zahl „verschlüsselt“. Auch dafür gibt es eine Klassifikation, der sogenannte Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS). Es ist die deutsche Modifikation der Internationalen Klassifikation der Prozeduren in der Medizin (ICPM), falls euch diese Abkürzung mal über den Weg läuft. Das klingt doch alles ganz einfach und super medizinisch oder?

2. Was sind Aufnahme-, Haupt- und Nebendiagnose?

Schon innerhalb der ersten drei Tage, die Dein Patient im Krankenhaus liegt, möchten die Krankenkassen erfahren „warum“. In dieser Zeit muss daher eine, und auch wirklich nur eine, Diagnose als Aufnahmediagnose mitgeteilt werden. Wie der Name schon sagt, ist das quasi der Grund für die Aufnahme. Dabei kann es schon einmal vorkommen, dass Du noch gar nicht genau weißt, was dem Patienten fehlt. Das ist aber auch nicht notwendig, da es sich auch nur um eine „Vorabinformation“ handelt, die auch sehr ungenau sein kann, wie beispielsweise „Bauchschmerzen unklarer Ursache“. Ob es sich später als Appendizitis oder nur als Verstopfung herausstellt, musst Du jetzt noch nicht wissen.
Erst wenn Du den Patienten entlassen hast, musst Du eine „Hauptdiagnose“ festlegen. Es handelt sich um die Diagnose, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Aufenthaltes verantwortlich ist. Und diese legst Du auch erst NACH der Behandlung fest, indem Du noch einmal den gesamten Krankheitsverlauf analysierst. Das heißt, wenn Du anfangs noch dachtest, Dein Patient hätte eine einfache Appendizitis, es in der Operation auch so aussah, dann aber in der späteren Histologie ein Tumor in der Appendix entdeckt wird, dann ist dieser Tumor die Hauptdiagnose, auch wenn die Operation in dem Fall völlig ausreichend war und keine weitere Therapie notwendig war.
Doch häufig bleibt es nicht bei einer einzigen Diagnose. Meist bringen die Patienten schon ein paar Vorerkrankungen mit oder entwickeln während des stationären Aufenthaltes eine andere Erkrankung, wie beispielsweise eine Wundinfektion.
Diese Krankheiten müssen dann als „Nebendiagnose“ verschlüsselt werden, jedoch streng genommen nur, wenn sie zu einem Mehraufwand geführt haben. Das können zusätzliche therapeutische und diagnostische Maßnahmen oder ein erhöhter Betreuungs-, Pflege- oder Überwachungsaufwand sein. Letzteres kann schon die einfache Fortführung der häuslichen Medikation sein, welche aber auch entsprechend dokumentiert sein, denn jede zusätzliche Diagnose erhöht die Kosten, die die Krankenkasse zahlen muss. Das wird daher immer gerne bei einer Prüfung reklamiert.

3. Was sind die untere und die obere Grenzverweildauer?

Und als ob das alles nicht schon kompliziert genug wäre, wird auch noch der zeitliche Faktor mit einbezogen. Für jede Fallgruppe gibt es quasi so etwas wie ein Zeitfenster, in dem der Patient erfolgreich behandelt das Krankenhaus wieder verlassen soll. Das kann beispielsweise zwischen 5 und 25 Tagen liegen. Wird er innerhalb dieses Zeitraumes entlassen, so ändert sich an der Bezahlung durch die Krankenkasse nichts. Hier rechnet es sich also für ein Krankenhaus mehr, wenn man den Patienten schon nach 6 Tagen entlassen kann, da man das selbe Geld erhält, wie für den Patienten, der 25 Tage in der Behandlung ist.
Nur wenn man den Patienten zu früh entlässt wird von der Krankenkasse der Zahlbetrag gekürzt. In unserem Beispiel also, wenn der Patient schon am 4. Tag geht. Der 5. Tag ist nämlich hier die sogenannte „untere Grenzverweildauer“. Für einen Patienten, der aber die „obere Grenzverweildauer“ (hier der 25. Tag) überschreitet, gibt es dann pro Tag einen Zuschlag, um den Mehraufwand zu honorieren.
Es ist schon irgendwie pervers, wenn man sich nach solchen Zahlen richtet, um zu entscheiden, wann ein Patient wieder nach Hause darf. Achte daher besser auf die Gesundheit Deiner Patienten, dann wirst Du automatisch diese Grenzen einhalten können!

Dein Dr. Felix Findig


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